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Internetrecht

Internetrecht - rechtliche Details beim Internetauftritt

Lernhilfe zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung zusammengestellt Peter Weyman.

Die Gestaltung von Internetseiten wird im Fachschulunterricht und bei der Internetqualifizierungsoffensive angesprochen. Hierbei sind einige Pflichten des Seitenbetreibers wichtig:

  • Impressumpflicht
  • Haftungsausschluss
  • Umgang mit fremden Seiten
  • fremden Bildern, Kartenwerken oder
  • geschützten Bezeichnungen

Impressumpflicht für geschäftsmäßige Internetseiten

Für jeden geschäftsmäßigen Internetauftritt gilt nach §6 Teledienstgesetz (TDG) die Impressumpflicht.

mehr bei http://www.haerting.de/deutsch/archiv/faq_impressum.htm

Ein Impressum muss folgende Angaben enthalten:

  • vollständiger (Firmen)-Name
  • Anschrift
  • email
  • ggf. Registernummer vom Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Fremde Inhalte im eigenen Frame?

Die Frametechnik bei der Gestaltung von Internetseiten ist häufig zu finden – ebenso Verweise auf andere Internetseiten („Links“). Bei der Programmierung muss darauf geachtet werden, dass ein fremder Inhalt auch als solcher erkennbar ist.

Die Adresse des fremden Inhalts muss oben im Adressfenster des Browsers erkennbar sein. Dies erfordert ein eigenes Fensters beim Öffnen der fremden Seite. Bei einem Link funktioniert dies mit dem html-Attribut target=“_blank“ . Bei mehreren Links kann man auch den Befehl base target=“_blank“, angeben, der für die ganze Seite gilt. Diese Verpflichtung kann begründet werden mit der Entscheidung zur "Haftung für Hyperlinks" des Landgerichts Lübeck vom 24. November 1998. (Az. 11 S 4/98). Rechtshinweis zum Haftungsausschluss

Praktisch ist der kostenfreie Dienst von www.disclaimer.de, bei dem auf einen immer wieder aktualisierten Text zugegriffen wird.

Der Seitenbetreiber muss spätestens seit dem Urteil des LG Hamburg v. 12. Mai 1998 (Az.: 312 O 85/98) darauf hinweisen, dass er keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der mit verbundenen Seiten ("Links") hat. Eine ausdrückliche Distanzierung von den Inhalten aller verbundener Seiten ist wichtig. Lageplan auf Internetseiten

Mehr bei www.abmahnungswelle.de

In der Rubrik Lageplan oder Kontakt findet man auf einigen Seiten Ausschnitte von gescannten Stadtplänen. Wer dies tut, verstösst gegen das Copyright der Kartenwerke und muss mit einer Abmahnung rechnen. Galabau als Bestandteil
der Internetadresse

Diese Bezeichnung ist seit 1996 als Wortmarke geschützt.

Landschaftsbau-Firmen, die nicht Mitglied in den Verbänden des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues sind, können Ärger bekommen, wenn sie die Bezeichnung „galabau“ nutzen - egal in welcher Schreibweise.

Diese Firmen sollten sich um eine Aufnahme im für sie zuständigen Verband bemühen – oder auf den Domain-Namen verzichten bzw. ihn ändern.
Weitere Informationen: http://www.gnet.de/Aktuell/news/de.110799_a.shtml

Verantwortung für nicht sichtbare Meta-Tags

Metatags sind Bestandteile einer Internetseite, die speziell für Suchmaschinen hinterlegt werden.

Wer im Metatag Keywords einer Internet-Seite Begriffe verwendet, die mit den auf der Seite angebotenen Informationen in keinem sachlichen Zusammenhang stehen, verstößt gegen §§ 1, 3 UWG und handelt wettbewerbswidrig.

Auf geschäftsmässigen Internetseiten sollten die Seitenverantwortlichen ihre Meta-Tags überprüfen.
LG Düsseldorf, Urteil vom 27. März 2002 (Az.: 12 O 48/02) zum Thema "Sachfremde Keywords" http://www.netlaw.de/urteile/lgd_32.htm

Folgende Metatags sind häufig:
keywords = Angabe der Suchbegriffe, mit denen die Seite gefunden werden soll
description = Text, mit dem die Seite bei Suchmaschinenergebnissen beschrieben werden soll
Title = Titel einer Internetseite, ganz oben links im erkennbar, hier: Lernhilfe Rechtshinweise zum Internetauftritt
author = Verfasser einer Seite
generator = Programm, mit dem die Seite geschrieben wurde

Der normale Seitenbesucher sieht hiervon nichts.
Man kann sie jedoch im html-Quelltext erkennen,
z.B. beim Browsermenupunkt Ansicht - Quelltext

Für Google nicht so wichtig

Kleiner Trost am Rande: Google, die derzeit am häufigsten genutzte Suchmaschine, misst den Keywords inzwischen nur noch einen geringen Wert bei. Diese können auch leicht manipuliert werden.
Google ignoriert bei der Anzeige der Suchergebnisse auch den Metatag "description"..
Wichtig für Google sind die sichtbaren Inhalte einer Seite sowie die Anzahl der auf sie hinführenden Verweise.

Viele Infos finden Sie auch bei der Suchmaschinen Site von Klaus Schallhorn
http://www.kso.co.uk