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FAQ - die Antworten

Ich habe schon einen Ausbilderschein - wird dieser anerkannt?

Bewerber und Studierende mit AdA-Schein

Studierende, die an einer Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer einen so genannten "AdA-Schein" gemacht haben, können sich Teile daraus anrechnen lassen, wenn dieser in den letzten 5 Jahren vor Antragsstellung gemacht wurde.

Da die Ausbildereignung im Gartenbau auch an die so genannte fachliche Eignung geknüpft ist, ist für das Ausbilden im Gartenbau der AdA-Schein nicht ausreichend.

Die fachliche Eignung erwerben Sie mit dem Bestehen der Meisterprüfung.

Studierende mit "AdA-Schein" müssen im Rahmen der Meisterprüfung noch folgende Prüfungsteile im Fach Berufsausbildung und Mitarbeiterführung bestehen:

  • Fallstudie (2-stündige schriftliche und 20 minütige mündliche Prüfung)

Für den erfolgreichen Abschluss als Wirtschafter des Gartenbaus (Schulnote, schulischer Abschluss) müssen Studierende mit "AdA-Schein zusätzlich die 2,5-Stunden dauernde Klausur im Fach Berufsausbildung bestehen. Also:

  • Fallstudie (2-stündige schriftliche und 20 minütige mündliche Prüfung)
  • Klausur (2,5-stündige schriftliche Prüfung im Fach Berufsausbildung)

zu bestehen.

Vom Besuch des Schulfaches Berufsausbildung und Mitarbeiterführung kann nicht befreit werden.

Bewerber und Studierende mit Meisterprüfung in anderen Berufen

Für Bewerber und Studierende, die bereits in einem anderen Fach (außer Agrarwirtschaft) eine Meisterprüfung abgeschlossen haben, gilt dasselbe wie oben.

Bewerber und Studierende, die nach 2015 eine Meisterprüfung in einem Fach der Agrarwirtschaft abgeschlossen haben, und somit den Prüfungsbestandteil Fallstudie vorweisen können, sind vom Schulbesuch und den Prüfungen im Fach Berufsausbildung und Mitarbeiterführung befreit, wenn zwischen der ersten Meisterprüfung und der Antragsstellung nicht mehr als 5 Jahre vergangen sind.

Zuletzt aktualisiert am 18.02.2021 von Webmaster.

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