
Die Zulassungsbedingungen zur Meisterprüfung im Gartenbau haben sich geändert.
Hier ein Auszug der wichtigsten geänderten Passagen aus der Meisterprüfungsverordnung:
Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss im Bereich des Gartenbaus nachgewiesen werden.
(3) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten