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Neue Zulassungsbedingungen für die Meisterprüfung

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Die Zulassungsbedingungen zur Meisterprüfung im Gartenbau haben sich geändert.
Hier ein Auszug der wichtigsten geänderten Passagen aus der Meisterprüfungsverordnung:

Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Gärt-ner/Gärtnerin und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbil-dungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder- 2 -3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss im Bereich des Gartenbaus nachgewiesen werden.

(3) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

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